Zusätzlich zu den bestehenden Naturschutzgesetzen sollten folgende Verhaltensregeln für den Naturfotografen ganz selbstverständlich sein:

  • Störungen vom Aussterben bedrohter Tierarten an Nist -, Brut -, Wohn – oder Zufluchtsstätten sind zu unterlassen.
  • Beeinträchtigungen oder Zerstörung von Standorten bedrohter Pflanzen­arten sind zu vermeiden.
  • Alle Tier und Pflanzenarten sollen mit Respekt und großer Sorgfalt behandelt werden.
  • Die Unversehrtheit des Motivs und dessen Umfeld sind wichtiger als das Foto.
  • Fotos, die im Zoo, Gehege oder Pflanzengarten erstellt wurden, sollen als solche gekennzeichnet werden.
  • Tiere und Pflanzen nur in ihrem eigenen Lebensraum fotografieren.
  • Tiere nicht stören oder anfassen oder anlocken um ein Bild in der Nähe zu machen.
  • Ein Vogelnest nur fotografieren wenn es die Vögel nicht stört.
  • Einen angemessenen Abstand halten bei der Aufnahme.
  • Lernen über die Natur und die Ökologie der Arten, die Natur darf keinen Schaden bekommen.
  • Keine verbotenen Gelände betreten.
  • Keine Abfälle hinterlassen.