Zusätzlich zu den bestehenden Naturschutzgesetzen sollten folgende Verhaltensregeln für den Naturfotografen ganz selbstverständlich sein:
- Störungen vom Aussterben bedrohter Tierarten an Nist -, Brut -, Wohn – oder Zufluchtsstätten sind zu unterlassen.
- Beeinträchtigungen oder Zerstörung von Standorten bedrohter Pflanzenarten sind zu vermeiden.
- Alle Tier und Pflanzenarten sollen mit Respekt und großer Sorgfalt behandelt werden.
- Die Unversehrtheit des Motivs und dessen Umfeld sind wichtiger als das Foto.
- Fotos, die im Zoo, Gehege oder Pflanzengarten erstellt wurden, sollen als solche gekennzeichnet werden.
- Tiere und Pflanzen nur in ihrem eigenen Lebensraum fotografieren.
- Tiere nicht stören oder anfassen oder anlocken um ein Bild in der Nähe zu machen.
- Ein Vogelnest nur fotografieren wenn es die Vögel nicht stört.
- Einen angemessenen Abstand halten bei der Aufnahme.
- Lernen über die Natur und die Ökologie der Arten, die Natur darf keinen Schaden bekommen.
- Keine verbotenen Gelände betreten.
- Keine Abfälle hinterlassen.